Elterninfo – 05.05.2020 – 13 Uhr

Elterninfo – 05.05.2020 – 13 Uhr

 

Liebe Eltern,

nach wie vor gehen wir fest von einem Schulstart der Viertklässler am kommenden Donnerstag und Freitag, 07. und 08.05.2020, aus. Alles Weitere ist abhängig von dem nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 06.05.2020.

Wann die 1. bis 3. Klässler starten, soll am Mittwoch von der Landesregierung bekannt gegeben werden.

Bitte informieren Sie sich über die Entwicklung auch auf der Homepage der Schule.

www.brueder-grimm-schule-suechteln.de

Vorbereitend haben wir jedoch Abläufe geplant, die auch mit dem Schulträger abgestimmt wurden. Aufgrund der zwingend notwendigen Einhaltung der Hygienemaßnahmen werden die Klassenverbände in Lerngruppen aufgeteilt.

Die Klassen werden gedrittelt.

Wir starten nun ab Donnerstag – morgens mit einem „offenen Anfang“. Das bedeutet, dass die Kinder ab 07:45 Uhr in den Klassenraum gehen können, wie sie zur Schule kommen, OHNE sich vorher aufzustellen. Dies ist nötig, um die Ansammlung von größeren Kindergruppen zu vermeiden.

Welches Kind in welche Gruppe gehen wird, erfahren die Kinder am Donnerstagmorgen auf dem Schulhof.

Frau Kehren und ich werden auf dem Schulhof sein und den Kindern mitteilen, in welchen Raum sie gehen müssen.

Die Lehrerinnen sind dann bereits im Klassenraum und nehmen die Kinder in Empfang.

Die Hausschuhpflicht ist aufgehoben. Die Jacken werden über den eigenen Stuhl gehangen.

Zudem haben wir Maßnahmen für den Aufenthalt der Kinder in der Schule festgelegt, von denen wir Sie hiermit vorab in Kenntnis setzen möchten. Zudem bitten wir Sie, diese bereits vor Wiederbeginn des Unterrichts mit Ihrem Kind zu besprechen.

Folgende Regeln gelten bei Wiedereröffnung der Schule:

  • Sollten Sie Ihr Kind zur Schule bringen, bitten wir Sie, sich ggf. bereits in Nähe des Schultores von den Kindern zu verabschieden. Bitte beachten auch Sie die Abstandsregel von 1,50m und vermeiden Gruppenbildungen vor dem Schultor.
  • Wir bitten die Eltern, das Schulgelände nur in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu betreten.
  • In der Schule herrscht ein Einbahnstraßen-Prinzip. Alle Kinder betreten das Schulgebäude durch die verschiedenen Eingänge. Im Gebäude müssen die Kinder stets rechts gehen. Eine durchgehende Beschilderung ist vorgenommen.
  • Wer wo in das Gebäude geht, erfahren die Kinder von der Lehrerin.
  • Die Abstandsregel wird an den Aufstellplätzen, auf den Laufwegen sowie in den Waschräumen mit Hilfe von Markierungen veranschaulicht und eingehalten.
  • Auch in den Klassenräumen wird der Mindestabstand von 1,50 m durch eine feste Sitzordnung eingehalten. Jedes Kind hat einen festen Sitzplatz, der auch dokumentiert wird und unveränderbar ist.
  • Pausenzeiten finden versetzt statt.

Daneben gelten auch die bereits bekannten Regeln zum Infektionsschutz:

  • bei Anzeichen von den bereits bekannten Corona-Krankheitssymptomen (Fieber, Atemnot, Halsschmerzen, u. a.) kommt das Kind bitte nicht die Schule;
  • eine sorgfältige Händehygiene: mehrmals täglich werden die Hände gründlich für 30 Sekunden mit Seife gewaschen.
  • Einhalten einer Husten- und Niesetikette (in die Ellbogenbeuge husten/niesen; Einmal – Papiertaschentücher benutzen;
  • nicht ins Gesicht fassen;
  • regelmäßiges Stoßlüften der Klassenräume
  • Das Tragen eines eigenen Mundschutzes begrüßen wir auf dem Schulhof, in den Toilettenräumen und den Fluren. Bitte erklären Sie Ihren Kindern das richtige An- und Ausziehen des Mundschutzes.
  • Bitte schicken Sie Ihr Kind mit einem Mundschutz zur Schule.
  • Im Unterricht tragen die Kinder keinen Mundschutz.

Wir möchten die Eltern der Klassen 1 – 3 bereits jetzt um schriftliche Mitteilung (per Mail an die Schule) bitten, ob Ihr Kind an einer in Bezug auf das Corona-Virus relevanten Vorerkrankung leidet und Sie, ggf. nach ärztlicher Rücksprache, aufgrund gesundheitlicher Gefährdung von einem Schulbesuch absehen.

!!! Falls nicht, benötigen wir auch keine Mitteilung !!!

Zu den risikorelevanten Vorerkrankungen gehören:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erkrankungen an der Lunge
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Ein geschwächtes Immunsystem (das mit einer Immunschwächer einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten bedingt ist).

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen, insbesondere Eltern oder Geschwister in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei dem eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, kann eine Beurlaubung bis längstens zum 31.07.2020 (auf Widerruf) durch die Schulleiterin erfolgen. Diese Vorerkrankung eines Angehörigen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Kinder, die aufgrund der o. g. Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, werden weiterhin mit Arbeitsmaterialien für Zuhause versorgt.

Leider mussten Klassenfahrten und sonstige außerschulische Veranstaltungen auf Anordnung des Ministeriums abgesagt werden. Auch wurden die Vergleichsarbeiten (VERA) für Klasse 3 abgesagt.

Wie Sie den beschriebenen Verhaltensregeln und Maßnahmen entnehmen können, wird der Schulalltag für die Kinder nicht so, wie sie ihn kennen und sich wünschen. Dennoch versuchen wir alles und geben unser Bestes, um den Kindern, trotz aller Auflagen, eine vertraute Umgebung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Bossmanns