Schulschließung aufgrund des Corona Virus, Update 17.03.2020

UPDATE – 17.03.2020 – 16:30 Uhr

 

Liebe Eltern der Brüder Grimm Schule,

da wir aufgrund der aktuellen Situation leider keinen klassischen Elternsprechtag durchführen können, bieten wir eine Alternative dazu an.

Von dem aktuellen Elternsprechtag betroffen sind zunächst ausschließlich die Eltern der Kinder der Klassen 1 bis 3.

Die Beratungsgespräche der 4. Klassen sind ja bereits absolviert.

Wir haben uns jedoch mit dem gesamten Kollegium darauf verständigt, dass wir von Lehrerinnenseite lediglich die Eltern telefonisch über den Lernstand informieren, wenn es bei Ihrem Kind einen dringenden Gesprächsbedarf gibt.

Dazu kontaktieren die Klassenlehrerinnen die Eltern der betroffenen Kinder zwischen dem 18.03.2020 und dem 03.04.2020 telefonisch.

Alle weiteren Kinder werden in schriftlicher Form – spätestens nach den Osterferien – über ihren Lernstand in Kenntnis gesetzt.

Wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin wünschen, so geben Sie diesen Wunsch bitte an der Klassenlehrerin oder über die e-Mail Adresse der Schule an.

Wir wünschen weiterhin gute Gesundheit und hoffen, dass es Ihnen und Ihrer Familie gut geht.

Herzliche Grüße

Oliver Bossmanns und Anne Kehren

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Update 17.03.2020 – 10:30 Uhr

 

Liebe Eltern der Brüder Grimm Schule,

wir bieten an unserer Schule ab Mittwoch, 18.03.2020, eine Notbetreuung an.

Damit unterstützen wir solche Eltern, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf. Hier sind die Träger der Betreuung i.S.v. § 9 Absatz 3 SchulG gefordert.

Die Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom 15.03.2020. Sie finden diese Leitlinie auch als Anlage zu dieser SchulMail.

Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt.

Derzeit haben schon verschiedene Schulträger, aber auch Arbeitgeber entsprechende Formulare im Internet zum Download bereitgestellt. Auch das MSB stellt ab sofort im Bildungsportal (www.schulministerium.nrw.de) ein Formular zur Verfügung, das Sie Eltern zur Benutzung empfehlen können.

Falls Sie zu der Gruppe der Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen gehören, bitte ich Sie das Formular vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen.

Bitte bringen Sie das Formulat zeitnah bei, damit die Betreuung Ihres Kindes gewärleistet werden kann.

Das Formular finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Herzliche Grüße – passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Oliver Bossmanns

 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Update 17.03.2020 – 10:15 Uhr

Liebe Eltern,

der Schulbus-Verkehr wird ab dem 18.03.2020 bis zum 19.04.2020 eingestellt.

Liebe Grüße

Oliver Bossmanns

 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

UPDATE 15.03.2020   9:10 Uhr

Die Notfallpläne der Stadt sind aktualisiert und veröffentlicht worden:

https://www.viersen.de/de/mitteilung/corona-notplaene-stehen/

Das Formular für die Notbetreuung, wenn Sie als Alleinerziehende/r oder beide Elternteile in einer Schlüsselposition sind, finden Sie hier:

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

UPDATE 13.03.2020   21:00 Uhr

Liebe Eltern der Brüder Grimm Schule,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird es (mindestens) eine Notgruppe für bestimmte Kinder geben.

Die Notgruppe findet unter festgelegten Voraussetzungen statt.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein / folgende Voraussetzungen zutreffen:

1. Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich,
der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist.
2. Diese Eltern können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren.

Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise
1. die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte),
2. Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei),
3. Justiz,
4. Polizei,
5. Feuerwehr,
6. Erzieherinnen/er,
7. Lehrerinnen/er.

Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen und der Zeitraum wird gegebenenfalls verlängert.

Für diese Kinder wird also zunächst bis Freitag 20.3. eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht.

Sie müssen, wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören Ihren Bedarf anmelden.

Bitte schreiben Sie eine formlose Mail an:

brueder-grimm-schule-suechteln@t-online.de

Herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Bossmanns
Anne Kehren
Peter Determann

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

13.03.2020 14:06 Uhr

Liebe Eltern,
wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, werden ab Mittwoch alle Schulen im Land NRW bis zu den Osterferien geschlossen.

Montag und Dienstag können alle Kinder noch zur Schule kommen, es besteht jedoch keine Schulpflicht.

Das wird für viele von Ihnen eine große Herausforderung, weil es noch keine konkreten Ideen für die Betreuungssituation Ihrer Kinder gibt.

Leider kann ich Ihnen dazu deshalb auch noch keine Lösungsmöglichkeiten nennen. Ich werde aber an dem Thema dranbleiben und Sie umgehend über Möglichkeiten informieren, sobald es diese gibt.

Hier der Text der Bezirksregierung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNGDamit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Mail.

Ich wünsche Ihnen Durchhaltevermögen, Solidarität untereinander, Gesundheit und Zuversicht.

Herzliche Grüße