Corona: Erneuerung der Regelungen für die Notbetreuung UPDATE 21.03.2020

Update 21.03.2020 – 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es ein neues Formular gibt.

Dieses Formular bitte herunter laden (der Link ist unten angegeben) und ausgefüllt mit zur Schule bringen, wenn Sie Bedarf haben und Ihr Kind das erste Mal bringen!

Den Bedarf bitten wir schon vorab formlos per Mail anzumelden.

Mail an: brueder-grimm-schule-suechteln@t-online.de

Jeder Erziehungsberechtigte, der in kritischen Infrastrukturen tätig ist, kann – unabhängig von der beruflichen Tätigkeit des Partners – die Notbetreuung bis 17 Uhr in Anspruch nehmen, auch am Samstag, Sonntag und in den Ferien.

Das neue Formular:

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Liebe Eltern der Brüder Grimm Schule,

die Landesregierung hat mit Wirkung zum 23.3.2020 die Regelungen für die Notbetreuung erneut überarbeitet.

Nach wie vor können nur Eltern, die in Schlüsselpositionen tätig sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

ABER:

„Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.“

Also, um es nochmal zusammenzufassen:

Jeder Erziehungsberechtigte, der in kritischen Infrastrukturen tätig ist, kann – unabhängig von der beruflichen Tätigkeit des Partners – die Notbetreuung bis 17 Uhr in Anspruch nehmen, auch am Samstag, Sonntag und in den Ferien.

Die Betreuung wird gemeinschaftlich von den Lehrern und den OGS Mitarbeitern organisiert.

Wichtig ist,

•          dass Sie das Formular auf unserer Homepage benutzen.

•          dass Sie uns mindestens 1 Tag vorher über den Betreuungsbedarf informieren.

•          dass Sie, wenn möglich eine Betreuung im häuslichen Umfeld organisieren, da hier die Ansteckungsgefahr am geringsten ist.

•          dass Sie Ihren Bedarf, falls sich durch die Neuregelung bei Ihnen Änderungen ergeben, möglichst schnell an die Klassenlehrerin zurückmelden  (falls Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, müssen Sie das nicht erneut machen).

Ziel dieser Maßnahme der Landesregierung ist, dass niemand in sogenannten Schlüsselpositionen ausfallen muss, weil er seine Kinder betreuen muss. Dies ist in unser aller Interesse. Dennoch bitten wir Sie, mit der Inanspruchnahme der Notbetreuung gewissenhaft umzugehen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu minimieren.

Herzliche Grüße

Oliver Bossmanns – Anne Kehren – Peter Determann – Christiane Riemerscheidt